Schuldienste


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 Logopädischer Dienst
 Schulpsychologischer Dienst
 Psychomotorik
 Schularzt
 Schulzahnarzt

 

Logopädischer Dienst


Im logopädischen Dienst führen wir Abklärungen und Therapien von Kindern durch, welche in ihrer sprachlichen Entwicklung auffällig sind. Dies betrifft sowohl die gesprochene wie auch die geschriebene Sprache.
Wir sind auch da für Beratungen von Eltern, welche verunsichert sind oder Fragen bezüglich der Sprachentwicklung haben.

Die häufigsten Sprachstörungen:

  • Verzögerter Sprechbeginn
  • Störungen beim Sprachverständnis
  • Störungen der Lautbildung (Artikulation)
  • Störungen beim Satzbau
  • Störungen bei der Wortfindung und/oder beim Wortschatz
  • Störungen des Redeflusses (Stottern und Poltern)
  • Störungen des Stimmklanges (Näseln)
  • Störungen der Stimmbildung (u.a. heisere Stimme)
  • Lese- Rechtschreibstörungen (Schriftspracherwerbsstörung sowie Legasthenie)

Finanzierung
Abklärung, Beratung und eventuelle Behandlung sind für die Eltern unentgeltlich. Die Kosten werden durch die IV oder die Gemeinde übernommen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Lehrpersonen. Selbstverständlich können sich Eltern auch direkt an den logopädischen Dienst wenden.

Kontaktadresse
Barbara Knapp Schneuwly / Judith Schafer-Perler, Logopädinnen
Logopädischer Dienst, Schulhaus Gänseberg, 3.Stock
026/ 493 26 07
Montag, Dienstag, Donnerstag: ganzer Tag
Mittwoch, Freitag: Vormittag

Der folgende Link bietet weitere Informationen über die Logopädie


 

Schulpsychologischer Dienst


Der schulpsychologische Dienst ist für Sie da,

  • wenn Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lernen hat.
  • wenn Ihr Kind zu Hause oder in der Schule wegen seines gehemmten oder störenden Verhaltens auffällt, und sich die Erziehung sehr schwierig gestaltet.
  • wenn Sie bei der Einschulung oder bei Uebertrittsfragen in weiterführende Schulen oder in Sonderklassen eine Beratung wünschen.
  • wenn Sie denken gewisse Verhalten wie Trotz, Aggressivität, Angst, Niedergeschlagenheit, Schlafschwierigkeiten, Streitereien usw. bewegen sich nicht mehr im üblichen Rahmen.
  • wenn Sie andere Erziehungs- und Schulfragen besprechen möchten.
  • wenn Du als Jugendliche/r eine Gesprächsmöglichkeit suchst.

Um nützliche Hilfen anbieten zu können, werden

  • Gespräche mit Kindern, Eltern, Lehrpersonen und gegebenenfalls anderen Beziehungspersonen geführt.
  • psychologische Abklärungen gemacht ( Diagnostik ).
  • im Bedarfsfall länger dauernde psychologische Stützmassnahmen angeboten.
  • Erziehungsberatung für Eltern und Lehrpersonen ermöglicht.

Ziele dieser Arbeit sind

  • die persönliche Entfaltung und die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, sowie die Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Leistungsfähigkeit.
  • die Verbesserung der Erziehungsverhältnisse.
  • das Lösen von Konflikten, die Unterstützung bei Problembewältigungen und das Entschärfen von Krisensituationen.

Der schulpsychologische Dienst

  • wird von der Gemeinde und dem Kanton Freiburg getragen.
  • ist für die Benutzerinnen und Benutzer in der Regel unentgeltlich untersteht der beruflichen Schweigepflicht.
  • steht allen Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrerinnen, Lehrern und Kindergärtnerinnen zur Verfügung.
  • braucht für die Arbeit mit einem Kind das Einverständnis der Eltern oder der/des Inhaberin/Inhabers der elterlichen Verantwortung.
  • hat eine beratende Funktion und keine Entscheidungsbefugnis.

Kontakadresse:

Judith Aerschmann, Schulpsychologin
Telefon: 026 493 25 83
Präsenzzeiten:
Montag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 bis 12.00, 13.00 bis 17.00 Uhr

 

Psychomotorik


Der Begriff Psychomotorik beschreibt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung der Handlungskompetenz des Menschen in seinem Umfeld.

Psychomotorik-Therapie
Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten, sich in angemessenen Bewegungen und Handlungen auszudrücken und Beziehungen einzugehen.
Bei allen Schwierigkeiten der Psychomotorik leiden die Kinder und Jugendlichen darunter, dass sie ihre Bewegungen den an sie gestellten Anforderungen nicht anpassen können. Diese Schwierigkeiten schränken die Betroffenen ein, und zwar nicht nur in einzelnen Teilbereichen, sondern in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung.
Dies drückt sich durch vielfältige und unterschiedliche Erscheinungsbilder aus: Unruhe, Ungeschicklichkeit, Gehemmtheit, kleinkindliches Verhalten, aggressives Verhalten, Ängstlichkeit, unsichere Handlungsplanung und Kontaktarmut sind einige Begriffe, die mit diesen Kindern in Zusammenhang gebracht werden.
Häufig besitzt das Kind verschiedene Fähigkeiten oder Fertigkeiten nicht, über welche gleichaltrige SpielkameradInnen mühelos verfügen. Vielleicht ermüdet es schneller oder ist langsamer als andere Kinder. Unter Umständen verweigert das Kind Tätigkeiten und Spiele oder reagiert auf Aufforderungen mit Aggression oder Rückzug.
Die Psychomotorik-Therapie orientiert sich an den persönlichen Entwicklungsthemen, an den Stärken des Kindes sowie an den Schwierigkeiten der Motorik. Grundlage der Arbeit ist die therapeutische Beziehung. Sie kann für das Kind Modellcharakter haben.

Erfassung und Diagnostik
Die Diagnostik vermittelt ein Bild des Kindes in seiner momentanen Situation. Erfasst werden der Entwicklungsstand der Psychomotorik, die Entwicklungsgeschichte und der Lebenskontext des Kindes. Die Abklärung ist ein förderdiagnostisches Verfahren, bestehend aus Verhaltens- und Bewegungsbeobachtung in offenen und strukturierten Situationen. Die Schwierigkeiten der verschiedenen Bereiche der Motorik werden mittels differenzierter Beobachtungstests erfasst. Zusätzlich können auch standardisierte Testverfahren im Bereich Wahrnehmung, Verhalten, Motorik beigezogen werden. Diese Beobachtungen, anamnestische Daten und Gespräche mit dem Kind und den Eltern sowie anderen Bezugspersonen bilden die Grundlage für eine allfällige Therapie.

Psychomotorik-Therapie und Förderung
Durch gezielten Einsatz von diversen Materialien und kreativen Medien oder durch anregungsreiche Bewegungslandschaften werden in der Therapie die kindlichen Bewegungsbedürfnisse angesprochen und dadurch dem Kind Raum gegeben, seine Handlungsfähigkeit zu erweitern und zu differenzieren. Zudem können anhand ausgesuchter Sequenzen gewisse Bewegungsabläufe stabilisiert und motorische Fertigkeiten gefördert werden. Der therapeutische Schonraum bietet dem Kind die Möglichkeit, über Bewegungs- und Symbolspiele, Erlebnisse, Gefühle und Konflikte auszudrücken und verarbeiten zu können. Die Therapie erfolgt nicht nach einer starren Methode oder einem fixierten Übungsprogramm. Die Kinder oder Jugendlichen besuchen einzeln oder in Kleingruppen in der Regel einmal wöchentlich die Psychomotorik-Therapie. In der Gruppentherapie nimmt die Förderung der sozialen Kompetenzen einen hohen Stellenwert ein.

Ziele der Psychomotorik-Therapie:

  • Die Bewegungs- und Wahrnehmungsentwicklung fördern und sensibilisieren sowie ein sicheres Körpergefühl aufbauen
  • Koordinative Fähigkeiten unterstützen im Bereich der Gesamtmotorik und der Handgeschicklichkeit
  • Fragen der Handdominanz klären
  • Selbstwertgefühl und Stärken fördern
  • Das Umfeld für die Schwierigkeiten des Kindes sensibilisieren
  • Die Förderung des sozialen Verhaltens bei gleichzeitiger Entwicklung einer selbständigen Persönlichkeit

Das Hauptziel der Psychomotorik-Therapie ist eine ganzheitliche, heilpädagogische Förderung von Bewegung und Körperwahrnehmung bei Kindern und Jugendlichen mit Schwierigkeiten der Psychomotorik.

Berufsethische Grundsätze der Psychomotorik-Therapie
Psychomotorik-TherapeutInnen achten die Würde des Menschen. Sie vermeiden Äusserungen und Handlungen, welche die Würde der ihnen anvertrauten Personen verletzten. Sie sind auf das Wohl der ihnen anvertrauten Personen bedacht und respektieren deren Willen. Psychomotorik-TherapeutInnen bemühen sich um eine umfassende Fachkompetenz. Sie verbessern diese durch Weiterbildung, Supervision und Selbsterfahrung. Bei kompetenzüberschreitenden Aufgaben ziehen sie entsprechende Fachpersonen bei.

Hinweise zur weiteren Beobachtung für Eltern und Lehrpersonen
Schwierigkeiten der Psychomotorik sind nicht immer augenfällig. Für die Eltern ist es oft schwer feststellbar, dass die Entwicklung ihres Kindes anders verläuft als bei den meisten anderen Kindern. Vielfach fallen die Schwierigkeiten erst im Kindergarten oder in der Schule im Vergleich mit Gleichaltrigen auf.

Ein Kind mit auffälliger Motorik sollte während längerer Zeit und in verschiedenen Situationen von der Lehrperson beobachtet werden, am Besten in Zusammenarbeit mit den Eltern.
Beobachtungsmöglichkeiten ergeben sich aus den alltäglichen Tätigkeiten des Kindes:

  • Welche Bewegungen kann das Kind gut ausführen, wo tauchen Schwierigkeiten auf (Schwimmen, Klettern, Ballspielen, Hüpfen, Treppensteigen, Velofahren, Schuhe binden, Essen, An- und Ausziehen, Schreiben, Zeichnen, Schneiden usw.)?
  • Wie sind seine Bewegungen bei diesen Tätigkeiten (zielgerichtet, schwerfällig, ungesteuert, dynamisch, kraftlos, fahrig, verkrampft, zittrig, eckig, steif usw.)?
  • Wie ist das Verhalten während der Arbeit bzw. während des Spiels (Begeisterungsfähigkeit, Planung, Orientierung, Entscheidungsfreude, Ideen, Reaktion auf Misserfolge, Durchhaltevermögen, Ablenkbarkeit usw.)?
  • Wie ist das Verhalten in der Gruppe (kontaktfreudig, zurückhaltend, zaghaft, gehemmt, kooperativ, ablenkbar, aggressiv, akzeptiert in der Gruppe usw.)?
  • Wie ist die Auffassungsgabe, die Beobachtungs- und Lernfähigkeit (Arbeitstempo, Gedächtnis, bevorzugte Art des Lernens, Umsetzen von Anweisungen, sich Zurechtfinden in verschiedenen Situationen usw.)?

Beratung
Durch prozessbegleitende Beratung können Eltern eines Kindes mit Auffälligkeiten der Psychomotorik in ihrer oft erschwerten Erziehungsaufgabe begleitet werden. Im Einverständnis mit den Eltern werden Lehrkräfte und andere Fachpersonen informiert und beraten.

Anmeldung
Eltern, Lehr- oder andere Fachpersonen können mittels eines Formulars (bei der Schul-leitung der jeweiligen Gemeinde erhältlich) das Kind oder den Jugendlichen am Regionalen Schuldienst in Freiburg (s. Adresse Sekretariat) anmelden. Die Eltern müssen mit der Psychomotorik-Abklärung ihres Kindes oder Jugendlichen einverstanden sein. Die Anmeldung wird dann in der Folge zur Information an den entsprechenden Schulinspektor oder die Kindergarteninspektorin weitergeleitet.

Kosten
Abklärung, Beratung und eventuelle Behandlung sind für die Eltern unentgeltlich.

Adresse der Aussenstation Düdingen für Psychomotorik-Therapie
Fabrizio Perini, dipl. Psychomotorik-Therapeut ASTP
Schulhaus Gänseberg (4. Stock)
Gänsebergstr. 3
CH-3186 Düdingen
Tel: 026 493 43 57
E-Mail: psymotdue[at]fabrizioperini.ch
Weitere Auskünfte über das Sekretariat:
Regionaler Schuldienst des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg
Petrus-Kanisius-Gasse 21
CH-1700 Freiburg
Tel: 026 300 77 47


 

Schularzt


Auf Grund des Schulgesetzes und der Verordnung betreffend der sanitärischen Inspektion der Primarschulen werden im Verlauf der Schulzeit alle Schulkinder im Kindergarten, in der 5.Klasse sowie in der 2.OS untersucht.
Die bisher in der 1.Klasse durchgeführte Reihenuntersuchung durch den Schularzt wird ab dem Schuljahr 2006 /2007 nicht mehr durchgeführt und durch die Untersuchung im Kindergarten ersetzt.

Vor Eintritt in den Kindergarten werden alle Eltern durch die Gemeindeverwaltung informiert und bekommen das Informationsmaterial ausgehändigt. Die Eltern haben die Wahl, die Untersuchung und Impfungen zusammen mit dem Kind bei Ihrem bisherigen Kinderarzt, Hausarzt oder beim Schularzt der Gemeinde Dr.med.Erich Stritt durchführen und durch eine einheitliche Gesundheitskarte bestätigen zu lassen. Die Eltern müssen selber einen Termin beim gewählten Arzt vereinbaren und die medizinische Untersuchung im Verlauf des Kindergartenjahres durchführen lassen. Die Kosten für die Arztkontrolle beim Schularzt gehen zu Lasten der Gemeinden. Wird die Untersuchung beim Privatarzt durchgeführt, so gehen die Kosten zu Lasten der Eltern. Bis Ende September sollten die Eltern das Formular mit der Arztwahl bei ihrer Kindergärtnerin abgegeben haben.
Bei Eintritt in die 1.Klasse kontrolliert der Schularzt anhand der eingereichten Gesundheitskarten, ob alle Schüler die Eintrittsuntersuchung durchgeführt haben. Kinder, welche die Untersuchung versäumt haben oder Neuzuzüger, werden dann für eine Kontrolle aufgeboten.

Check-Liste:
1. Formular für Arztwahl bis Ende September der Kindergärtnerin abgeben
2. Arzttermin im Verlauf des Kindergartenjahres beim gewählten Arzt abmachen.
3. Die Arztkontrolle bis Ende Kindergarten durchführen und durch Gesundheitskarte bestätigen lassen.
4. Die Kosten bei der Untersuchung beim Schularzt gehen zu Lasten der Gemeinde.
5. Die Kosten beim Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern.
6. In der 1.Klasse muss die Gesundheitskarte vorgewiesen werden.

In der 5. Klasse wird die Schuluntersuchung wie bisher durch den Schularzt durchgeführt. Die Kinder kommen in Gruppen in die Arztpraxis zu den entsprechenden Untersuchungen. Es werden Wachstum und die Wirbelsäule kontrolliert, Blutdruck gemessen, sowie ein Gehör- und Sehtest durchgeführt. Jedes Kind kann auch einen Gesundheits-Fragebogen individuell mit dem Schularzt durchgehen und allfällige gesundheitliche Probleme ansprechen. Bei den 5.Klässlern werden auch die fehlenden Impfungen nach Impfplan im Einverständnis der Eltern durchgeführt.

Die medizinische Untersuchung im Schulalter will Krankheiten erfassen, die bisher nicht erkannt wurden oder neu aufgetreten sind. Die Untersuchung bei Schuleintritt bildet somit die Fortsetzung der Vorsorgeuntersuchungen im Kleinkindesalter. Die häufig erhobenen Befunde sind Hauterkrankungen (Ekzeme, Hautinfekte,Warzen), Sehschwächen, Gehörverminderung, Herzgeräusche, Vorhautverengung, Hodenhochstand, Ueber- und Untergewicht, motorische Auffälligkeiten, Fussfehlstellungen, Fehlhaltung der Wirbelsäule und fehlende Impfungen.

Obwohl die Schuleintrittsuntersuchung kritisch hinterfragt werden kann, bildet sie doch einen Mosaikstein in der präventiven Gesundheitsbetreuung der Schulkinder und gewährleistet die medizinische Erfassung aller Kinder aus allen sozialen Schichten, also auch Kinder, welche bisher medizinisch nicht optimal betreut worden sind.

Ernährung und Sport
Viele Kinder (und auch Erwachsene) neigen heute zu Uebergewicht. Ich möchte die Eltern anspornen, für ihr Kind der Ernährung und der körperlichen Bewegung die besondere Aufmerksamkeit zu schenken und das Kind zu einem Beitritt in eine ausserschulische Sporttätigkeit in den Vereinen zu animieren.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen für allfällige Fragen betreffend der Schuluntersuchung Ihres Kindes jederzeit gerne zur Verfügung. Für die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Eltern zum Wohle der Kinder möchte ich mich bedanken und wünsche allen Kindern eine „gesunde“ Schulzeit mit möglichst wenig Erkrankungen und Unfällen.

Dr. med. Erich Stritt
Spezialarzt FMH für Kinder und Jugendliche
Schularzt für die Primarschule Düdingen
Bahnhofzentrum Düdingen
Tel. 026 493 33 88 oder e.stritt[at]rega-sense.ch


 

Schulzahnarzt


Der Schulzahnpflegedienst ist ein der Direktion für Gesundheit und Soziales unterstellter Staatsdienst. Er steht allen Kindern im schulpflichtigen Alter zur Verfügung.
Er hat die Förderung der Mund- und Zahnhygiene und die wirksame Bekämpfung von Karies, Zahnfleischerkrankungen und Missbildungen des Gebisses zum Zweck.
Für die Wahrnehmung dieser verschiedenen Aufgaben ist der Schulzahnpflegedienst in 3 Abteilungen unterteilt.

1. Prophylaxe
Jede Schulklasse wird einmal jährlich aufgesucht. Eine Zahnprophylaxe-Gehilfin unterweist die Kinder praktisch und theoretisch in Mund- und Zahnhygiene.

2. Zahnklinik
Die Zahnklinik befindet sich im Schulhaus Wolfacker. Sie ist mittwochs, donnerstags und freitags geöffnet. Bedient wird sie von Frau E. Tollik, Zahnärztin, und ihrer Zahnarztassistentin Frau G. Gaiardo (Tel. 026 493 17 46 oder 079 204 39 24).

3. Kieferorthopädische Behandlungen
Kinder mit dentofazialen Missbildungen haben die Möglichkeit, in der kieferorthopädischen Klinik, die auf solche Behandlungen spezialisiert ist, zu einem vorteilhaften Tarif behandelt zu werden. Die kieferorthopädische Klinik befindet sich an der Pérolles-Strasse 23 in Freiburg, 1. Stock (Tel. 026 347 10 60/62).

Weitere Auskünfte erteilt:

Kantonaler Schulzahnpflegedienst
Pérolles 23
1700 Freiburg
Tel. 026 347 10 60/62

 

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